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Agrarpolitik

Hier finden Sie unsere Positionen im Bereich Rübenanbau. Dabei geht es um die Themen fairer Wettbewerb aber auch um Züchtungstechniken oder den Bio-Rübenanbau.

EU-Pläne zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gefährden Zuckerbranche

Der aktuelle Verordnungsvorschlag für die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) der EU-Kommission gefährdet den Zuckerrübenanbau in Deutschland. Er sieht ein komplettes Verbot von Pflanzenschutzmitteln in sensiblen Gebieten vor und soll helfen, die Ziele der Farm-to-Fork- Strategie zu erreichen. Der Entwurf verkennt: Ganz ohne chemischen Pflanzenschutz lässt sich heute kein konventioneller oder ökologischer Rübenanbau betreiben.

Dabei hat Deutschland die bisher geltende EU-Richtlinie vollumfänglich umgesetzt. Die Zuckerwirtschaft hat als erste Branche überhaupt Leitlinien für den integrierten Pflanzenschutz erarbeitet, deren Umsetzung im Rahmen des Vertragsanbaus für Zuckerrübenanbauer verbindlich ist. Darüber hinaus investiert die Branche in innovative Alternativen. Auf Versuchsfeldern wird erforscht, wie Blühstreifen zum Lebensraum für Nützlinge werden, die Schädlinge fressen. Das Rüben-Experimentierfeld „Farmer Space“ beschleunigt die Anwendung digitaler Technologien in der Praxis.

Statt pauschale Verbote und Reduktionsziele ohne einsatzbereite Alternativen festzulegen, müssen Innovationen gefördert und deren Anwendung möglich werden. Dazu zählen auch neue Züchtungstechniken. Ebenso sollte die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln mit geringerem Risiko und von innovativen Ansätzen wie RNA-Sprays beschleunigt und EU-weit harmonisiert werden.

Zur unserer ausführlichen Position.

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Gekoppelte Zahlungen stoppen

Innerhalb des EU-Binnenmarktes gibt es Wettbewerbsverzerrungen. Der Grund dafür sind die gekoppelten Zahlungen.

Diese Zahlungen dürfen überall dort gewährt werden, wo sich Agrarsektoren, denen aus wirtschaftlichen, sozialen oder Umweltgründen eine ganz besondere Bedeutung zukommt, in Schwierigkeiten befinden. Seit 2015 können Mitgliedsstaaten aus EU-Mitteln gekoppelte Zahlungen auch für den Zuckerrübenanbau bewilligen.

Stand heute zahlt eine Vielzahl rübenanbauender Mitgliedstaaten ihren Landwirten gekoppelte Prämien für den Zuckerrübenanbau. Diese erhalten dadurch einen Preisvorteil von bis zu 30 Prozent. Die unter den EU-Mitgliedstaaten vereinbarten Voraussetzungen, um gekoppelte Zahlungen zu gewähren – zu diesem Schluss kommt die Universität Wageningen in einer Studie – sind jedoch nicht gegeben. Daher müssen die gekoppelten Zahlungen für Zuckerrüben entweder EU-weit gestoppt werden, oder es braucht einen Ausgleich für Anbauer in Deutschland.

Europakarte nach Ländern mit gekoppelten Zahlungen, Stand Mai 2024

Pflanzenschutz: gleich für alle und mit Augenmaß

Die deutschen Rübenanbauer betreiben verantwortungsvollen Pflanzenschutz. Vorschnelle Verbote von Wirkstoffen untergraben die gegebene Bereitschaft der Rübenanbauer, bei Vorliegen wirksamer Alternativen auf diese zu verzichten. Es braucht daher angepasste Übergangsfristen und eine gezielte Förderung zur Entwicklung von Alternativen. Gleichzeitig müssen innerhalb der EU einheitliche Prinzipien für Zulassungen und Verbote von Wirkstoffen gelten.

Ungleiche Marktbedingungen lassen den wirtschaftlichen Ertrag je Hektar für den Anbau von Zuckerrüben zusammenschmelzen. Landwirte müssen sich schließlich aus wirtschaftlichen Gründen für andere Kulturen entscheiden und regionale Zuckerfabriken schließen. Lachende Dritte wären Länder, die über Subventionen, über wirksame und in der EU nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel verfügen oder auf dem Weltmarkt zu niedrigeren Standards produzieren.

Die Zuckerwirtschaft wird weiter in Verfahren investieren, mit denen der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln reduziert und Artenvielfalt gefördert werden kann. Dazu gehört neben der Entwicklung neuer Wirkstoffe auch die Forschung im Bereich der Züchtung. Aber die Entwicklung dieser Maßnahmen braucht Zeit und kostet Geld. Daher müssen Regulierungen mit Augenmaß erfolgen und innerhalb des Binnenmarktes gleich ausgelegt werden.

Europakarte Notfallzulassung Neonicotinoide, Stand 2021

Beispiel Neonicotinoide

Für die Anbausaison 2019 wurde EU-weit der Einsatz von drei Neonicotinoiden im Freiland verboten. Damit fehlen im Zuckerrübenanbau wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten für Blattläuse, die gefährliche Vergilbungsviren übertragen. Diese Viren haben sich vor allem im Jahr 2020 in Deutschland stark ausgebreitet und führen regional zu Ertragsausfällen von 30 bis 50 Prozent. Alternative Insektizide, die zum Teil bis zu drei Mal gespritzt werden, können Blattläuse nicht ausreichend bekämpfen.

Das haben viele der 19 rübenanbauenden Mitgliedstaaten der EU erkannt und seit 2019 Notfallzulassungen für den Einsatz von Neonicotinoiden erteilt. Für 2021 gelten in 13 dieser Länder Notfallzulassungen, überwiegend für die gesamte Rübenanbaufläche und für mehrere Jahre. In Deutschland ist der Einsatz von Neonicotinoiden im Jahr 2021 auf rund einem Drittel der Anbaufläche genehmigt. Für zwei Drittel der Rübenanbaufläche gilt diese Notfallzulassung nicht, anders als in anderen EU-Staaten.

Mehr zum Thema Neonicotinoide und ihrem Einsatz finden Sie hier.

Dem Klimawandel mit neuen Züchtungstechniken begegnen

Der Klimawandel stellt Landwirte vor neue Herausforderungen. Obwohl die Zuckerrübe besser als viele anderen Feldfrüchte mit Trockenheit und Wärme zurechtkommt, ist sie immer mehr Schädlingsdruck ausgesetzt. Neue Züchtungstechniken (NTZ) bieten eine große Chance um schneller als bisher neue Sorten zu entwickeln. Dies ist ein zentraler Baustein für einen Rübenanbau, der besser mit Klimaveränderungen zurechtkommt und weniger Pflanzenschutzmittel braucht.

Wir haben unsere Position zum Thema Neue Züchtungstechniken zusammengefasst und im Podcast mit zwei Wissenschaftlern aus dem Bereich Pflanzenforschung zu Potenzialen gesprochen.

Zur Unterseite Züchtungstechniken

Pflanzenzüchtung Keimlinge

Bio-Rübenzucker braucht eine klimaneutrale Zuckerfabrik

Bio-Rübenzucker hat zudem schon heute einen bis zu zwei Drittel besseren Umweltfußabdruck als Bio-Rohrzucker aus Paraguay (vgl. Südzucker). Erhielten wir die nötige politische Unterstützung bei der Umstellung zur klimaneutralen Zuckerproduktion, würde sich dieser Wert sogar noch bessern.

Mit dem Ausbau des Bio-Rübenanbaus sind wir auf einem guten Weg. Der Anteil von Rübenzucker an der weltweiten Bio-Zuckermenge nimmt zu. Von 2018 bis 2021 ist er von 5 auf 17 Prozent gestiegen. Für Deutschland rechnet das Marktforschungsinstitut IHS Markit für 2022 mit einer Bio-Rübenzuckerproduktion von 38.000 Tonnen – das Fünffache der Menge von 2018.

Damit die Steigerung des Bio-Rübenanbaus weiter gelingt, muss die Nachfrage nach Bio-Rübenzucker vor allem bei der verarbeitenden Industrie zunehmen. Statt Bio-Rohrzucker zu nutzen, sollten Verarbeiter bei Bioprodukten auf Regionalität und damit auf Rübenzucker setzen. Auch Bioverbände könnten die Vorteile von regionalem Bio-Zucker bei der Zertifizierung stärker berücksichtigen.

Aber sicher ist auch: Bio-Rübenzucker gibt es nicht ohne konventionellen Zucker. Denn eine Zuckerfabrik muss mehrere Monate ausgelastet sein, damit sie rentabel arbeitet. Die dafür erforderliche Produktions- menge kann der Bio-Zucker allein nicht annährend decken. Aktuell verarbeiten zwei der 18 Zuckerfabriken in Deutschland nur zeitweise Bio-Rüben.

Mehr zu Bio-Rübenzucker erfahren.