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Neonicotinoide

Der Einsatz von Neonicotinoiden ist im Zuckerrübenanbau aktuell die einzige wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten für Blattläuse, die gefährliche Vergilbungsviren übertragen. Warum ihr Einsatz gerade bei Zuckerrüben aber ungefährlich für Bestäuber ist, erklären wir hier.

Für die Anbausaison 2019 wurde EU-weit der Einsatz von drei Neonicotinoiden im Freiland verboten. Damit fehlen im Zuckerrübenanbau wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten für Blattläuse, die gefährliche Vergilbungsviren übertragen. Diese Viren haben sich vor allem im Jahr 2020 in Deutschland stark ausgebreitet und führen regional zu Ertragsausfällen von 30 bis 50 Prozent.

Alternative Insektizide, die zum Teil bis zu drei Mal gespritzt werden, können Blattläuse nicht ausreichend bekämpfen. Ohne die Notfallzulassung werden viele Landwirte in Deutschland durch entgangene Erträge und zusätzlich bestehende Wettbewerbsnachteile zur Aufgabe des Rübenanbaus gezwungen und die Zuckerrübe als deutsche Kulturpflanze ist bedroht. Das wäre auch das kurzfristige Aus für die Arbeitsplätze in der Zuckerwirtschaft.

Aktuelle rechtliche Situation

Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist es den Mitgliedstaaten nicht erlaubt, per Notfallzulassung die Anwendung von Neonicotinoiden zur Saatgutbeizung zuzulassen. Einerseits wird damit die unterschiedliche Vorgehensweise der Mitgliedstaaten bei der Gewährung von Notfallzulassungen für Neonicotinoide unterbunden, wodurch Wettbewerbsverzerrungen reduziert werden. Andererseits gibt es aktuell zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren keine wirksamen Alternativen zum Einsatz von Neonicotinoiden. Mit dem EuGH-Urteil steht diese Option zukünftig nicht mehr zur Verfügung.

Einblick in die Viren-Situation 2020, vor der Notfallzulassung für Neonicotinoide

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Foto Vergilbung Deutschland
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Keine Neonics bedeuten geringere Deckungsbeiträge und mehr Umweltbelastung

Die verbliebenen Pflanzenschutzmittel sind nicht nur weniger wirksam, sondern auch teurer. Dies kann zu Ertragseinbußen führen. Beide Effekte zusammen reduzieren den Deckungsbeitrag je Hektar mit ca. 48 Prozent fast um die Hälfte. Was das konkret bedeutet wird am Beispiel der Erträge im Jahr 2018 deutlich: Von den tatsächlich erzielten 670 Euro Deckungsbeitrag je Hektar wären gerade noch 350 Euro übriggeblieben.

  • Die Ertragsminderungen sind für Landwirte nicht nur mit quantitativen und damit monetären Verlusten verbunden, sondern führen im Gegensatz zu den durch die neonicotinoid-gebeizten Zuckerrüben mit voller Ertragsleistung auch zu einer geringeren Flächenproduktivität und damit letztlich zu einer Verschwendung eingesetzter Ressourcen.
  • Durch die geringere Ertragsleistung und die daraus folgende geringere Assimilation der Pflanze sinkt die Stickstoffaufnahme. Damit werden Stickstoffgaben unvollständig genutzt, was zu höheren Stickstoffüberschüssen im Boden führt. Dabei ist gerade die Zuckerrübe ein effizienter Stickstoffverwerter. Aufgrund ihrer langen Wurzeln und der langen Vegitation nehmen Zuckerrüben mineralisierten Stickstoff optimal auf und schützen somit den Boden und das Grundwasser.
  • Die erforderliche Spritzanwendung muss im 2-Blatt-Stadium beginnen. Also dann, wenn die Reihen noch nicht geschlossen sind und der Boden somit noch nicht durch Blätter bedeckt ist. Dadurch landen Pflanzenschutzmittel beim Spritzen auch auf dem Boden. Neben der Verschwendung von Pflanzenschutzmitteln werden hierdurch auch Nicht-Zielorganismen in Mitleidenschaft gezogen, was sich wiederum negativ auf die Biodiversität auswirkt. Die systemisch wirkenden Neonicotinoide wirken dagegen punktgenau an bzw. in der Pflanze gegen spezifische Insekten.

Notfallzulassung 2021

Letztmalig wurde für das Anbaujahr 2021 eine temporäre Notfallzulassung für besonders stark betroffene Regionen erteilt. Für zwei Drittel der Rübenanbaufläche galt diese Notfallzulassung nicht. Für die Anwendung der Neonicotinoide wurden auf Landesebene strenge Umsetzungsanforderungen festgelegt, die vor allem Bestäuber wie Bienen zusätzlich schützen sollen.

Der Einsatz bei Zuckerrüben ist keine Gefahr für Bienen

Die Politik hat den Einsatz der Neonicotinoiden im Freiland in der EU pauschal verboten. Die Begründung: Ein Risiko für Bestäuber, z. B. Bienen, kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Allerdings ist der Einsatz der Wirkstoffe im Rübenanbau ungefährlich für Bienen. Denn Bienen und andere Bestäuber kommen auf Zuckerrübenfeldern nicht mit Neonicotinoiden in Berührung.  Das hat mehrere Gründe:

  • Zuckerrüben werden geerntet, bevor sie das erste Mal blühen. Für Bestäuber, wie Bienen, ist die Zuckerrübe deshalb unattraktiv und sie wird nicht angeflogen.
  • Als Folgekultur nach Rüben werden zudem auch für Bienen unattraktive Pflanzen angebaut. Dies wird zusätzlich über die in den einzelnen Bundesländern begleitenden Auflagen zur Notfallzulassung gesichert. Darin werden bspw. auch Maßnahmen wie Sicherheitsabstände zum Feldrand vorgeschrieben.
  • Der Wirkstoff wird als Beizmittel eingesetzt, das bedeutet, er wird in das Saatgut eingebracht und mit einer Schutzschicht ummantelt – sodass es bei der Aussaat zu keinem Wirkstoff-Staubabrieb in die Umwelt kommt. Als sogenannter systemischer Wirkstoff verteilt sich der Wirkstoff innerhalb der Pflanze und muss nicht, wie andere Insektizide, in großen Mengen von außen auf die Pflanze aufgebracht werden. Die eingesetzten Wirkstoffmengen sind bei der Beizung äußerst gering.
  • Im Boden bauen sich die Wirkstoffe ab der Aussaat der Zuckerrübe ab. Bis Bienen eventuell Folgekulturen besuchen könnten, vergehen mindestens neun Monate. Die Konzentrationen der Neonicotinoide und deren Abbauprodukte im Boden liegen dann an der Bestimmungsgrenze.
  • Der Einsatz von neonicotinoid-gebeiztem Saatgut erfolgt kontrolliert und in wissenschaftlicher Begleitung

Praxisberichte über den Neonics-Einsatz

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Der Einsatz von Neonicotinoiden bei Zuckerrüben wird 2021 wissenschaftlich begleitet.

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