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Stellungnahme zur Änderung der GAP-Konditionalitäten

SBR/Stolbur – Zuckerverbände fordert unbürokratische Ausnahme der Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung

Berlin, 22. September 2025 – Das Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitet derzeit eine Änderung der GAP-Konditionalitäten. Sie könnte einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung der Krankheiten SBR/Stolbur leisten. Deren rasante Ausbreitung bedroht nicht nur den Zuckerrübenanbau in Deutschland derzeit existenziell. Konkret fordert die Zuckerwirtschaft eine Änderung des GLÖZ-Standard 6, welcher die Mindestbodenbedeckung regelt.

Die Krankheiten SBR und Stolbur, übertragen durch die Schilf- Glasflügelzikade, verursachen erhebliche Ertrags- und Qualitätsverluste. Im Jahr 2023 waren 40.000 Hektar betroffen, 2024 bereits 75.000 Hektar – was etwa 20 Prozent der deutschen Zuckerrübenanbaufläche entspricht. Im Rahmen ihrer Anfang 2025 vorgestellten Strategie gegen die Schilf-Glasflügelzikade fordert die Zuckerwirtschaft eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung. Dadurch dürfte ein Feld nach der Zuckerrübe vegetationsfrei gehalten und den Nymphen dadurch die Nahrung entzogen werden. Erste Versuchen zeigen, dass dies eine wirksame Maßnahme zur Reduktion der Zikaden sein kann.

Im aktuellen Verordnungsentwurf für die Änderung der GAP-Konditionalitäten hat das Bundeslandwirtschaftsministerium grundsätzlich richtig reagiert und eine Ausnahme der Verpflichtung zur Mindestbodenbedeckung für das Anbaujahr 2026 vorgesehen. Jedoch soll diese nur für amtlich festgestellte betroffene Flächen gelten. Da sich die Schilf- Glasflügelzikade rasant ausbreitet und jährlich neue Flächen dazukommen, fordert die Zuckerwirtschaft aus Gründen des Bürokratieabbaus und aus fachlichen Gründen eine bundesweite Ausnahme.

Unsere Stellungnahme im Detail finden Sie hier: Stellungnahme zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der GAP Konditionalitäten-Verordnung