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23.05.2019

Stellungnahme zum EU-Verordnungsentwurf zur Markttransparenz

Zu dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Durchführungsverordnung zur Markttransparenz äußert sich die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker wie folgt:

Der Zuckerrüben- und Zuckersektor ist schon jetzt durch ein hohes Maß an Transparenz gekennzeichnet. Die bereits seit 2006 durchgeführte Preisberichterstattung für Zucker informiert alle Marktbeteiligten zeitnah und zuverlässig über die aktuellen Preisentwicklungen am europäischen Zuckermarkt. Seit dem vergangenen Jahr wird diese Information durch eine regionalisierte Veröffentlichung der Durchschnittspreise auf Ebene von drei europäischen Regionen ergänzt. Zusätzlich zur Preisberichterstattung für Zuckerrüben wurde im vergangenen Jahr eine Preismeldung für Zuckerrüben eingeführt. Damit unterliegt auch die Preissituation des an die Zuckerfabriken gelieferten Rohstoffs einer großen Transparenz.

Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Zuckerwirtschaft der Auffassung, dass sowohl für den Rohstoff Zuckerrüben als auch für die erste Verarbeitungsstufe in Gestalt der Unternehmen der Zuckerindustrie ausreichend Preistransparenz gegeben ist. Wir sehen somit keinen Bedarf für zusätzliche Maßnahmen oder Instrumente.

Demgegenüber stehen auf der Ebene der Zuckerverarbeiter und der von ihnen erzeugten und an den Handel verkauften Produkte keinerlei Informationen über die relevanten Preisentwicklungen zur Verfügung. Wir sind deshalb der Auffassung, dass innerhalb der Verarbeitungskette Zucker mittlerweile ein großes Informationsungleichgewicht zu Lasten der Rübenanbauer und Zuckerhersteller besteht. Seit der Abschaffung der Quotenregelung sind die Zuckerverarbeiter in der EU durch die gesunkenen Rohstoffeinkaufspreise um rund 2,75 Milliarden Euro entlastet worden. Informationen, inwieweit die gesunkenen Einkaufspreise an die Endverbraucher weitergegeben wurden, sind unseres Wissens nach nicht verfügbar. Angesichts dieser Informationslücke halten wir es für dringend geboten, auf europäischer Ebene Berichtspflichten für die Preisentwicklung zuckerhaltige Verarbeitungserzeugnisse einzuführen. Dies ist sowohl angesichts der regionalen Transparenz der Verkaufspreise für Zucker, aber auch in Anbetracht des durch die Reform der ZMO ausgelösten Drucks auf die Preise für Zucker und Zuckerrüben dringend erforderlich.

Darüber hinaus würde die Einführung einer Preiserhebung auf der Ebene der Käufer die Verhandlungsposition der Zuckererzeuger erheblich schwächen. Die Meldung von Preisen auf der Basis von Kaufabschlüssen würde die Kunden der Zuckerindustrie direkt und ohne Zeitverzug über Preise informieren und ihnen ein zusätzliches Druckmittel in die Hand geben. Es ist offensichtlich, dass die vorgeschlagenen Eingriffe den Wettbewerb innerhalb der Kette zu Lasten des Zuckersektors verzerren würden. Aus unserer Sicht sollte die Kommission deshalb anstelle einer weiteren Ausdehnung der Meldepflichten im Bereich der Zuckerhersteller die Zuckerverwender und den Einzelhandel verpflichten, ihre Verkaufspreise zu melden. Diese Meldepflicht sollte alle Erzeugnisse mit einem hohen Zuckergehalt umfassen.

Des Weiteren handelt es sich bei den von der Kommission geplanten Änderungen um die zeitnahe und regelmäßige Erhebung sensibler Daten. Auch aufgrund dieses Umstandes sollte ihre Veröffentlichung unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten kritisch hinterfragt werden. Uns ist nicht bekannt, ob und inwieweit die DG Wettbewerb in den Vorschlag der DG Landwirtschaft eingebunden wurde. Deshalb sollte eine Bewertung der DG Wettbewerb eingefordert werden.