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14.12.2020

Statement zur ersten Notfallzulassung für Neonicotinoide in Deutschland

Vergilbung auf Rübenfeld

Berlin, 14. Dezember 2020: Anlässlich des positiven Entscheids auf Notfallzulassung für den Einsatz von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut im Zuckerrübenanbau in besonders betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen erklärt Günter Tissen, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker:

Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) über den Antrag für Notfallzulassungen von Nordrhein-Westfalen ausdrücklich. Damit steht den Anbauern im Rheinland nun endlich ein wirksamer Schutz vor Vergilbungsviren zur Verfügung.

Dies kann aber nur ein erster Schritt sein. Denn die Zahlen belegen: Vergilbungsviren stoppen nicht an Ländergrenzen. Auch das BVL bestätigt, sie haben sich bundesweit in vielen Rübenanbaugebieten ausgebreitet. Deshalb brauchen wir eine Lösung für alle betroffenen Regionen. Wir appellieren an die Bundesregierung und an alle Länder, auch für alle anderen besonders stark betroffenen Anbaugebiete eine Notfallzulassung zu erwirken und damit Erträge zu sichern.

Die mit dem Bescheid des BVL verbundenen Auflagen für die Verwendung von gebeiztem Saatgut sind anspruchsvoll. Unsere Branche wird verantwortungsvoll mit der Notfallzulassung umgehen. Wir werden unseren Beitrag für eine gewissenhafte Umsetzung leisten.“

Videobeitrag Vergilbungsviren in Frankreich und Deutschland

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