Menü Close
06.09.2022

Kooperationsvereinbarung schafft Versorgungssicherheit: VdZ begrüßt Entscheidung des Bundeskartellamts

Die Verarbeitung der Zuckerrüben beginnt in diesen Tagen. Für die so genannte Kampagne ist die Zuckerindustrie auf eine sichere Energieversorgung angewiesen. Um den Risiken der Gasmangellage entgegenzuwirken, wurde nun eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Das Bundeskartellamt lässt nach eingehender Prüfung in diesem Rahmen eine zeitlich begrenzte Kooperation der Zuckerunternehmen zu (vgl. Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 6.9.2022). „Diese Kooperation ergänzt die Bemühungen unserer Unternehmen, die Risiken eines Gas-Stopps weiter zu reduzieren. Das hilft uns, die Rüben aller Anbauer zu verarbeiten und unsere Kunden mit regionalem Zucker und weiteren Produkten zu versorgen“, stellt Dr. Lars Gorissen, Vorsitzender des Vereins der Zuckerindustrie fest.

Die Verarbeitung von Zuckerrüben ist als Teil der Ernährungsindustrie systemrelevant. Viele Zuckerfabriken wurden in den vergangenen Jahren auf Gas umgestellt, um perspektivisch klimaneutral zu produzieren. Dieses vorausschauende Handeln darf uns nun nicht zum Nachteil werden. Aus den Rüben wird nicht nur regionaler Zucker gewonnen, sondern u.a. auch Futtermittel, Bioenergie, Düngemittel, Hygieneprodukte oder Grundstoffe für die Pharma-, Chemie- oder Lebensmittelindustrie. Die sichere Versorgung mit diesen Produkten gelingt nur, wenn alle Zuckerrüben bis zum 1. Quartal 2023 verarbeitet werden. Rüben sind nur begrenzt lagerfähig und lassen sich zudem nicht lange transportieren.

Die Kooperationsvereinbarung wurde wettbewerbsrechtlich durch die Kanzlei Raue mit Dr. Michael Bergmann und Annette Feißel unterstützt