Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. (WVZ) / Verein der Zuckerindustrie e.V. (VdZ)

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Welthandelsorganisation (WTO) Drucken E-Mail

WTO-Verpflichtungen
Stand der Agrarverhandlungen
WTO-Mitglieder

 

Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) ist eine internationale Einrichtung mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Wirtschafts- und Handelsbeziehungen beschäftigt. Sie wurde 1995 von den Mitgliedern der Uruguay-Runde des damaligen Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) gegründet.

Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und somit die Liberalisierung des internationalen Handels mit dem weiterführenden Ziel des internationalen Freihandels. Zudem ist sie zuständig für die Streitschlichtung bei Handelskonflikten zwischen ihren Mitgliedern. Den Kern bilden die WTO-Verträge, die durch die wichtigsten Handelsnationen ausgearbeitet und unterzeichnet wurden. Die gegenwärtigen Verträge sind das Resultat der so genannten Uruguay-Runde, in welcher der GATT-Vertrag überarbeitet wurde. Wirtschaftspolitisch verfolgt die WTO eine liberale Außenhandelspolitik, die mit Deregulierung und Privatisierung einhergeht.

 

WTO-Verpflichtungen

Im Rahmen der Uruguay-Runde hatte sich die Europäische Union 1994 bei Zucker verpflichtet, die gestützten Exportmengen um 21 Prozent und die Exporterstattungen um 36 Prozent innerhalb von sechs Jahren zu reduzieren. Diese Senkungen wurden im Zeitraum 1995/96 bis 2000/01 durchgeführt.

Nach der EU-Erweiterung wurden die WTO-Obergrenzen für subventionierte Exporte neu berechnet. Somit wurden die neuen zulässigen Exporterstattungen von 499,1 auf 513,9 Mio. Euro und die zulässigen subventionierten Exportmengen von 1,274 auf 1,374 Mio. t für die EU-25 festgelegt. Diese neuen WTO-Obergrenzen sind seit dem 1. Juli 2006 in Kraft und bleiben bestehen bis ein neues Abkommen unterzeichnet wird.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die WTO-Obergrenzen sowie die tatsächlichen als "gestützt" betrachteten Exportmengen und die gezahlten Exporterstattungen vom ZWJ 1995/96 bis 2010/11.

 

Zuckerexporte der EU unter WTO-Bedingungen

Zulässige gestützte
Exportmengen
 
- Mio. t Ww -
Tatsächliche
subventionierte
Exportmengen
 
 - Mio. t Ww -

Zulässige Export-erstattungen

- Mio. € -

Gezahlte
Export-erstattungen

- Mio. € -

Referenzwert
1986 - 1990


1,612


779,9

 
1995/96

1,556

0,856

733,1

379,0
1996/97

1,499

1,200

686,3

525,0
1997/98

1,443

1,699

639,5

779,0
1998/99
1,386
1,546

592,7

794,8
1999/2000
1,330
0,971

545,9

470,1
2000/01
1,274
0,882

499,1

372,7
2001/02
1,274
1,052

499,1

482,8
2002/03
1,274
0,600

499,1

 292,5
2003/04
1,274
0,663

499,1

325,9
2004/05
1,274
1,130

499,1

466,9
2005/06
1,274

1,215

499,1

442,8

2006/07
1,374

1,337

513,9

470,1

2007/08
1,374

1,360

513,9

441,3

2008/09
1,374

0,950

513,9

0

2009/10
1,374

1)

513,9

1)

2010/11
1,374
1)

513,9

1)
1) Aktuelle Angaben liegen noch nicht vor.
Quelle: WTO

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Stand der Agrarverhandlungen

Die Doha-Entwicklungsrunde, die nach der Stadt Doha im Scheichtum Qatar benannt ist, wurde im November 2001 eröffnet. Ziel ist es, den Welthandel weiter zu liberalisieren und die Entwicklungsländer besser in die Weltwirtschaft einzubinden. Diese Verhandlungsrunde sollte ursprünglich im Dezember 2005 beendet sein. Aufgrund schwieriger Verhandlungen vor allem bei Zollsenkungen für Industriegüter und landwirtschaftliche Produkte konnte der Termin Ende Dezember 2005 nicht eingehalten werden. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft zusammengefasst. 

Revidierter WTO-Kompromissvorschlag zur Landwirtschaft vom 6. Dezember 2008

Am 6. Dezember 2008 hat der Vorsitzende der Agrarverhandlungen überarbeitete Kompromissvorschläge zum Abbau der Zölle und der Subventionen vorgelegt. Diese berücksichtigen die bisherigen Verhandlungsfortschritte. Sie gelten nach wie vor als Grundlage für die laufenden Verhandlungen. 

Die für die Zuckerwirtschaft wichtigen Elemente des WTO-Kompromissvorschlages vom Dezember 2008 lauten wie folgt:

  • Zollkürzung in dem auch Zucker betreffenden obersten Zollband um 70 Prozent.

  • Beibehaltung der besonderen Schutzklausel, allerdings nur für sieben Jahre und lediglich für 1 Prozent der gesamten Zolllinien.
    Die besondere Schutzklausel ermächtigt die EU, Zusatzzölle auf die Zuckerimporte zu erheben, wenn die Importmenge eine bestimmte Schwelle überschreitet oder der Importpreis eine bestimmte Schwelle unterschreitet.

  • Sensible Produkte: Unabhängig von der generellen Zollkürzung um 70 Prozent kann jedes WTO-Mitglied eine gewisse Anzahl von landwirtschaftlichen Produkten als sensibel einstufen. Wenn Zucker als sensibles Produkt eingeordnet wird, würde er einer niedrigeren Zollsenkung unterliegen und zwar zwischen 23 und 47 Prozent statt 70 Prozent. In diesem Fall müsste die EU eine zusätzliche,  zollfreie Importquote zwischen 485.000 und 675.000 t Zucker einräumen.

  • Der Höchstzollsatz für sämtliche landwirtschaftliche Produkte soll grundsätzlich auf 100 Prozent beschränkt werden. Ausnahmen von der Zollhöchstgrenze können erkauft werden, indem ein vermehrter Marktzugang durch eine Ausweitung der Importquote gewährt wird.

  • Exportsubventionen:
    Während der Ministerkonferenz im Dezember 2005 in Hongkong hatten die Handelsminister der WTO-Mitgliedstaaten vereinbart, dass sämtliche Formen der Exportstützung bis zum Ende des Jahres 2013 abgebaut werden müssen. Dies gilt nur für die Industriestaaten. Die Entwicklungsländer profitieren von einem längeren Zeitraum, bis zum Ende des Jahres 2016.

Weitere Schlüsselparameter für die Zuckerwirtschaft sind in diesem Kompromissvorschlag noch nicht geregelt. Strittige Punkte sind unter anderem die Behandlung tropischer Produkte sowie die Frage der Präferenzerosion.

  • Liste und Behandlung tropischer Produkte
    Die WTO-Mitglieder haben sich im August 2004 darauf geeinigt, eine weitgehende Liberalisierung des Handels mit tropischen Produkten zu erreichen. Es gibt aber bisher weder einen Konsens über die Definition tropischer Produkte noch über deren Behandlung.

    Der WTO-Kompromissvorschlag vom 8. Dezember 2008 enthält noch zwei Listen von tropischen Produkten: eine umfangreiche Liste, die unter anderem Zucker, zuckerkakaohaltige Mischungen sowie Ethylalkohol enthält und eine weniger umfangreiche Produktliste, die unter anderem Zucker sowie Ethylalkohol ausschließt.

    Die tropischen Produkte sollen einer Zollkürzung zwischen 73 und 100 Prozent unterliegen.

  • Frage der Präferenzerosion
    Es wurde vereinbart, dass der Zollabbau für Produkte, die der Präferenzerosion unterliegen, innerhalb einer längeren oder späteren Frist durchgeführt wird. Der WTO-Kompromissvorschlag vom 8. Dezember 2008 enthält eine vorläufige Produktliste, auf der auch Rohrohrzucker und Weißzuckeraufgeführt sind. Im Fall der Präferenzerosion soll der Zollabbau um 70 Prozent nicht mehr innerhalb von 5 Jahren, sondern innerhalb eines längeren Zeitraumes zwischen 10 und 12 Jahren durchgeführt werden.

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EU-Vereinbarung mit den lateinamerikanischen Ländern und den AKP-Staaten
zu tropischen Produkten und zur Präferenzerosion vom Dezember 2009

Die EU-Kommission hat im Dezember 2009 eine Einigung mit den AKP-Staaten und lateinamerikanischen Ländern für Bananen getroffen. Parallel dazu hat die EU-Kommission eine Vereinbarung mit den AKP-Staaten und acht lateinamerikanischen Ländern zu den Themen „tropische Produkte“ und „Präferenzerosion“ erreicht. Die restlichen WTO-Mitgliedstaaten müssen dieser Vereinbarung noch zustimmen.

Die für die Zuckerwirtschaft wichtigsten Elemente dieser Vereinbarung lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Tropische Produkte
    Es wird vorgeschlagen, die umfangreiche Produktliste des WTO-Kompromissvorschlages vom Dezember 2008 zu berücksichtigen. Diese Liste enthält Rohrohrzucker, Weißzucker, stark zuckerhaltige verarbeitete Erzeugnisse sowie Ethanol.

    Jedes WTO-Mitglied müsste mindestens 65 Prozent der Produktliste als „tropisch“ einstufen (freie Auswahl). Für die ausgewählten tropischen Produkte sollen die Zollsätze wie folgt gesenkt werden:

    • Abschaffung der Zollsätze unterhalb 20 Prozent
    • Für die Zollsätze über 20 Prozent: Zollabbau um 80 Prozent

    Der Zollabbau soll über einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen.

    Dieser Kompromiss würde bedeuten, dass die EU-Kommission maximal 35 Prozent der Produktliste als „nicht tropisch“ behandeln könnte. Die EU-Kommission hat somit die Möglichkeit Rohrohrzucker, Weißzucker, stark zuckerhaltige verarbeitete Erzeugnisse sowie Ethanol als „nicht tropische Produkte“ zu behandeln.

  2. Präferenzerosion
    Die EU-Kommission hat eine Liste von Produkten, die der Präferenzerosion unterliegen werden, festgelegt. Diese Liste enthält unter anderem Rohrohrzucker zur Raffination (KN 1701 11 10 und 1701 11 90) sowie Weißzucker (KN 1701 99 10).

    Für Zucker sollen die Zollsätze über einen Zeitraum von 8 Jahren um 70 Prozent reduziert werden. Während der ersten 2 Jahre sollen die Zollsätze auf ihrem derzeitigen Niveau beibehalten werden, d.h. 419 €/t für Weißzucker und 339 €/t für Rohrohrzucker. Der Zollabbau wird somit ab dem dritten Implementierungsjahr beginnen. Der normale Zollabbau würde 70 Prozent über einen Zeitraum von 5 Jahren betragen.

    Wenn die EU-Kommission Rohrohrzucker zur Raffination oder Weißzucker als „sensible Produkte“ einstuft, muss allerdings der Zollabbau über einen Zeitraum von 7 Jahren (ohne Moratorium) erfolgen. Für sensible Produkte liegt der Zollabbau zwischen 23 Prozent und 47 Prozent. Im Gegenzug muss aber eine zusätzliche Importquote eingeräumt werden. Diese neue Importquote in der Größenordnung von 485.000 bis 675.000 t soll innerhalb von 7 Jahren eingeräumt werden.

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    Festlegung eines neuen Zeitplans

    Am Rande des jährlichen Weltwirtschaftsforums in Davos Ende Januar 2011 haben die Handelsminister der 23 wichtigsten Staaten beschlossen, die WTO-Verhandlungen erfolgreich bis Ende Dezember 2011 abzuschließen. Vor den US-Präsidentschaftswahlen 2012 betrachten sie das Jahr 2011 als eine der letzten Chancen dafür. Hierzu wurde folgender Zeitplan verabschiedet:

    1. Vor dem 21. April 2011 sollen die Vorsitzenden der WTO-Verhandlungsgruppe revidierte Kompromissvorschläge zur Liberalisierung des Handels mit Industriegütern, landwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen vorlegen.

    2. Einigung zu allen Verhandlungsthemen gegen Ende Juli 2011.

    3. Fertigstellung des WTO-Schlussabkommens und Vorlage der Verpflichtungen der einzelnen WTO-Mitgliedstaaten bis Dezember 2011.

     

    Bestandsaufnahme des Vorsitzenden der WTO-Agrarverhandlungen vom 21. April 2011

    Am 21. April 2011 hat der Vorsitzende der Agrarverhandlungen, der neuseeländische Botschafter David Walker, den WTO-Mitgliedstaaten seinen Bericht über den Stand der Verhandlungen vorgelegt. Dieser enthält keine Überraschungen. Der Vorsitzende der Agrarverhandlungen zieht darin eine ernüchternde Bilanz des Verhandlungsstandes und bestätigt, dass die zahlreichen Gespräche auf technischer Ebene keine Fortschritte gebracht haben. Noch ungelöst sind insbesondere die Fragen der Ausgestaltung eines besonderen Schutzmechanismus für die Entwicklungsländer, der Anzahl sensibler Produkte, der Zollvereinfachung, der Festlegung einer Obergrenze für die Einfuhrzölle und der Senkung der Subventionen für Baumwolle.

    Zu „tropische Produkte“ und „Präferenzerosion“, die für die EU-Zuckerwirtschaft von großer Bedeutung sind, teilte der Vorsitzende mit, dass die Vereinbarung zwischen der EU, den AKP-Staaten und den acht lateinamerikanischen Staaten vom 15. Dezember 2009 den restlichen WTO-Mitgliedern übermittelt wurde und bestimmte Länder dieser Vereinbarung noch nicht zugestimmt haben.

    Anfang Mai 2011 hat WTO-Generaldirektor Lamy mit den Schlüsselländern die Beratungen über die weitere Verfahrensweise begonnen.

     

    WTO-Mitglieder

    • Folgende 153 Länder waren mit Stand von April 2010 Mitglieder der WTO:
      Ägypten, Albanien, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Elfenbeinküste, Ecuador, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Estland, Europäische Union, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Katar, Kenia, Kirgisien, Kolumbien, Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo, Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Makao, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Oman, Österreich, Pakistan, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Surinam, Swasiland, Taiwan, Tansania, Tschad, Tschechische Republik, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Republik und Zypern.

    • Folgende 29 Staaten haben um Aufnahme in die WTO gebeten:
      Afghanistan, Algerien, Andorra, Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahamas, Belarus, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Iran, Irak, Jemen, Kasachstan, Komoren, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Montenegro, Russische Föderation, Samoa, Sao Tomé und Principe, Serbien, Seychellen, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Usbekistan und Vanuatu.

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