Menü Close
20.03.2020

Zuckerindustrie ist in Krisenzeiten Teil der „kritischen Infrastruktur“

Berlin, 20. März 2020: Bundesministerin Julia Klöckner hat anlässlich der Corona-Epidemie in den vergangenen Tagen wiederholt deutlich gemacht, dass die Lebensmittelkette als Ganzes (Land- und Ernährungswirtschaft) als „systemrelevante Infrastruktur“ gelten muss. Dies gilt auch für die Zuckerrübenverarbeitung und damit für die Erzeugnisse der deutschen Zuckerindustrie als wesentlichem Bestandteil der Grundstoffwirtschaft im Ernährungsbereich (Versorgung mit Lebensmitteln) wie auch bezüglich der Bereitstellung von technischen Ausgangsprodukten, z.B. für die Erzeugung von Hygieneprodukten, aber auch für die Energieerzeugung.

Konkret geht es um eine große Vielzahl von Produkten, die aus der industriellen Verarbeitung von Zuckerrüben an unseren 18 Standorten im ländlichen Raum gewonnen werden und tragender Bestandteil der systemrelevanten Lieferkette sind:

  • Erzeugung von Zucker als Grundlebensmittel und Zutat für zahlreiche weitere Lebensmittel in der Lieferkette,
  • Futtermittel für die Erzeugung tierischer Lebensmittel (Zuckerrübenschnitzel),
  • Melasse für die Erzeugung von Nahrungsergänzungsmitteln und Hilfsstoffe durch Fermentation (Vitamin C, Hefe),
  • Bioethanol als Energieträger und Ausgangsstoff für Hygieneprodukte (u.a. Desinfektionsmittel),
  • Biomethan für die Versorgung des öffentlichen Gasnetzes,
  • Bereitstellung von Düngemitteln aus der Rübenverarbeitung für die Landwirtschaft (Carbonatationskalk).

Dieser Teil der Lebensmittelerzeugungskette lebt im engeren Sinne von rund 27.000 Rübenanbauern und etwa 3.000 unmittelbar in unseren Zuckerfabriken beschäftigten
Menschen (ohne die etwa gleiche Anzahl von in der Verwaltung der Zucker erzeugenden Unternehmen beschäftigten Mitarbeitern).

Dies macht deutlich, dass eine pauschale Produktionseinstellung infolge krisenbedingter staatlicher Maßnahmen in der gegenwärtigen Situation mit Blick auf die unterbrechungsfreie Versorgung mit Lebensmitteln, Hygieneprodukten und Energie unangemessen wäre und dem Status des Sektors als kritische Infrastruktur zuwiderliefe.

Im Falle der Verhängung von Ausgangssperren bedarf es einer Ausnahme für die Zuckerindustrie und der unbürokratischen Erteilung von Ausnahmebescheinigungen für die an den Standorten eingesetzten Arbeitskräfte. Ferner muss jetzt die Rübensaat in den Boden gebracht werden und die Bauern müssen beim Anbau unterstützt werden, damit die Versorgungskette nicht reißt.

Ergänzende Punkte:

  • Bei dieser Betrachtung geht es vorwiegend um die eigentlichen Produktionsstandorte (Zuckerfabriken) und die Anbaugebiete. Daneben sind aber auch die Mitarbeiter in den Verwaltungsfunktionen betroffen; diese wurden im Zuge der in den zwei vergangenen Wochen umgesetzten Schutzmaßnahmen überwiegend, d.h. auf das größtmögliche Maß, auf Mobilarbeit umgestellt.
  • Unsere Standorte haben schon sehr frühzeitig flächendeckend die vom RKI vorgegebenen Hygieneleitlinien umgesetzt und weitere Maßnahmen getroffen sowie sämtliche Betriebsbereiche einem umfassenden Risikomanagement unterworfen. Alle Abläufe sind hausinternen Krisen-Task-Forces unterstellt und spezifische Unternehmensstandards wurden in Kraft gesetzt. Dabei werden die nicht unmittelbar in die Produktion eingebundenen Arbeitstätigkeiten so weit als möglich von zu Hause aus erledigt. Die Produktionsarbeitsplätze wurden räumlich so getrennt, dass nur die nötigsten Kontakte in sicherer Weise stattfinden können. Dies betrifft sowohl die Mitarbeiter an den Produktionsanlagen als auch die Trennung zwischen Fahrern und Produktionsmitarbeitern. Die Schichtzeiten und -übergaben wurden im Sinne dieser Trennung angepasst, Urlaubssperren ausgesprochen und flexible Arbeitszeiten eingeführt. Durch diese Maßnahmen zur Herstellung einer konsequenten Kontaktvermeidung im Sinne der Empfehlungen ist eine maximale Reduktion von denkbaren Infektionsketten gewährleistet. Eine Produktionseinstellung würde keine merkliche Veränderung des Ansteckungsrisikos mehr schaffen.
  • Eine Einschränkung der Produktionsmöglichkeit würde die Gewährleistung des Beitrages der Zuckerindustrie zur Sicherstellung der Lebensmittelversorgung sowie sämtliche vorgenannten Maßnahmen in völlig unverhältnismäßiger Weise zunichte machen und die Zuckerproduktion in Deutschland massiv gefährden.
  • Ferner würden unser Sektor und die Mitarbeiter in den Rettungsschirm der Bundesregierung getrieben, obwohl dies im Falle einer angemessenen Aufrechterhaltung der Produktion nicht erforderlich wäre.

Da die Lebensmittelproduktion nach zutreffender Sicht des Bundes als kritische Infrastruktur eingestuft ist, bedarf es mit Blick auf einen einheitlichen Vollzug in der gegenwärtigen Phase einer Lösung, durch die die Lebensmittelproduktion auch auf Länderebene einheitlich als systemrelevante Infrastruktur behandelt wird.

Dies betrifft – neben der Berücksichtigung von Ausnahmen hinsichtlich der Einschränkung der Bewegungsfreiheit – insbesondere den Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung sowie zu Notbetreuungen der Kinder unserer Mitarbeiter in Kitas und Schulen.