Neonicotinoide im Zuckerrübenanbau - für Bienen ungefährlich |
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Für die Anbausaison 2019 wurde EU-weit der Einsatz von drei Neonicotinoiden im Freiland verboten. Damit fehlen im Zuckerrübenanbau wirksame Bekämpfungsmöglichkeiten für Blattläuse, die gefährliche Vergilbungsviren übertragen. Diese Viren haben sich vor allem im Jahr 2020 in Deutschland stark ausgebreitet und führen regional zu Ertragsausfällen von 30 bis 50 Prozent. Alternative Insektizide, die zum Teil bis zu drei Mal gespritzt werden, können Blattläuse nicht ausreichend bekämpfen. Ohne die Notfallzulassung werden viele Landwirte in Deutschland durch entgangene Erträge und zusätzlich bestehende Wettbewerbsnachteile zur Aufgabe des Rübenanbaus gezwungen und die Zuckerrübe als deutsche Kulturpflanze ist bedroht. Das wäre auch das kurzfristige Aus für die Arbeitsplätze in der Zuckerwirtschaft. Deshalb wurde für das Anbaujahr 2021 eine temporäre Notfallzulassung für besonders stark betroffene Regionen erteilt. Für zwei Drittel der Rübenanbaufläche gilt diese Notfallzulassung nicht. Für die Anwendung der Neonicotinoide wurden auf Landesebene strenge Umsetzungsanforderungen festgelegt, die vor allem Bestäuber wie Bienen zusätzlich schützen sollen.
Keine Neonics bedeuten geringere Deckungsbeiträge und mehr UmweltbelastungDie verbliebenen Pflanzenschutzmittel sind nicht nur weniger wirksam, sondern auch teurer. Dies kann zu Ertragseinbußen führen. Beide Effekte zusammen reduzieren den Deckungsbeitrag je Hektar mit ca. 48 Prozent fast um die Hälfte. Was das konkret bedeutet wird am Beispiel der Erträge im Jahr 2018 deutlich: Von den tatsächlich erzielten 670 Euro Deckungsbeitrag je Hektar wären gerade noch 350 Euro übriggeblieben. Die Ertragsminderungen sind für Landwirte nicht nur mit quantitativen und damit monetären Verlusten verbunden, sondern führen im Gegensatz zu den durch die neonicotinoid-gebeizten Zuckerrüben mit voller Ertragsleistung auch zu einer geringeren Flächenproduktivität und damit letztlich zu einer Verschwendung eingesetzter Ressourcen.:
Keine Gefahr für BienenDie Politik hat den Einsatz der Neonicotinoiden im Freiland in der EU pauschal verboten. Die Begründung: Ein Risiko für Bestäuber, z. B. Bienen, kann nicht komplett ausgeschlossen werden. Allerdings ist der Einsatz der Wirkstoffe im Rübenanbau ungefährlich für Bienen. Denn Bienen und andere Bestäuber kommen auf Zuckerrübenfeldern nicht mit Neonicotinoiden in Berührung.
Die Mehrheit der Länder hat NotfallzulassungEine Notfallzulassung von Neonicotinoiden als Beizmittel für Zuckerrüben ist derzeit die einzige Lösung, um das Risiko massiver Ernteverluste zu vermeiden. Das haben viele der 19 rübenanbauenden Mitgliedstaaten der EU erkannt und seit 2019 Notfallzulassungen erteilt. Für 2021 gelten in 13 dieser Länder Notfallzulassungen, überwiegend für die gesamte Rübenanbaufläche. In Deutschland ist der Einsatz von Neonicotinoiden im Jahr 2021 auf rund einem Drittel der Anbaufläche genehmigt.
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