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Reform der Zuckermarktordnung von 2006 Drucken E-Mail

Veränderte Rahmenbedingungen für den Zuckermarkt
Ursachen der Reform
Ziele und Maßnahmen der Reform
Ergebnisse der Reform

 

Veränderte Rahmenbedingungen für den Zuckermarkt

In den vergangenen Jahren sind nahezu alle Marktordnungen einer grundlegenden Reform unterzogen worden. Die Kernziele der europäischen Agrarpolitik sind zwar nach wie vor gültig, allerdings musste und wollte die EU den geänderten agrar-, handels- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen und Verpflichtungen auf europäischer und internationaler Ebene Rechnung tragen. So wurde z. B. im Bereich Ackerbau die ursprünglich an die Höhe der Erzeugung gekoppelte Einkommensstützung durch pauschale Ausgleichsbeträge pro Hektar abgelöst. Gleichzeitig wurde das Binnenpreisniveau bei fast allen Produkten drastisch gesenkt und die Marktinterventionen auf ein Minimum reduziert. 

Auch die Zuckermarktordnung musste aufgrund verschiedener externer und interner Faktoren reformiert werden, um die Rahmenbedingungen der europäischen Erzeugung verstärkt am Weltmarkt auszurichten. Die Reform der Zuckermarktordnung wurde von den Agrarministern der Mitgliedstaaten nach einer mehrjährigen Diskussion im November 2005 beschlossen und trat am 1. Juli 2006 in Kraft. Zwar blieben die Eckpfeiler der Marktordnung erhalten, die Anpassungen bedeuten aber dennoch einen fundamentalen Einschnitt in die bis dahin gültigen Regeln und haben erhebliche Konsequenzen für die europäischen Erzeuger.

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Ursachen der Reform

Die Reform der Zuckermarktordnung war aus mehreren Gründen unausweichlich. Vor allem die internationalen Handelsverpflichtungen der Europäischen Union hatten die Zuckermarktordnung in den vergangenen Jahren zunehmend unter Reformdruck gesetzt. Darüber hinaus war es nach Ansicht der Europäischen Kommission erforderlich, die Regeln im Zuckersektor an die bereits reformierten anderen Marktordnungen anzunähern.


  • Im Rahmen des Alles-außer-Waffen-Abkommens (EBA) hatte sich die EU 2001 verpflichtet, den 50 am wenigsten entwickelten Ländern ab 2009 zollfreien und unbegrenzten Zugang zum EU-Markt zu ermöglichen. Nachdem die Zölle bereits ab 2006 schrittweise gesenkt wurden, hätte dies bei unveränderten EU-Preisen spätestens ab 2008 zu einer erheblichen Verdrängung von EU-Zucker geführt. Um die Attraktivität des EU-Marktes für Importe im Gegenzug zu verringern, wurden die EU-Mindestpreise im Rahmen der Reform in mehreren Schritten reduziert.
     
  • Nach einer Klage durch Australien, Brasilien und Thailand hatte die Welthandelsorganisation (WTO) bereits 2004 die Exportpraxis der EU beanstandet und dieses Urteil im April 2005 bestätigt. Danach waren die Exporte von so genanntem C-Zucker und die subventionierten Reexporte von Zuckereinfuhren aus den AKP-Ländern sowie Indien nicht mit den Regeln der WTO vereinbar. Allein aufgrund dieses Schiedsspruches musste die Gemeinschaft ihre Zuckerproduktion um jährlich 5 Mio. Tonnen bzw. 25 Prozent reduzieren, da der traditionelle Absatz durch den Export nicht mehr möglich war. 

  • Im Rahmen der WTO-Verhandlungen spielt die weitere Liberalisierung des Welthandels eine wichtige Rolle. Ziel ist es, interne Stützungen abzubauen, den Marktzugang zu verbessern und Exportsubventionen zu reduzieren. Zwar hat die EU mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2003 bereits erhebliche Vorleistungen erbracht, dennoch wurde und wird die EU zu weiteren Zugeständnissen auch im Zuckersektor gedrängt.

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Ziele und Maßnahmen der Reform

Mit der Reform der Zuckermarktordnung wurden zwei Hauptziele verfolgt: Zum einen die Reduzierung der europäischen Zuckererzeugung in den ersten drei Jahren der neuen Marktordnungsperiode bei gleichzeitiger Stärkung der effizientesten Standorte. Zum anderen die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen als Voraussetzung für den Erhalt eines leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Zuckersektors. Zur Umsetzung der Ziele wurden die bewährten Instrumente der Zuckermarktordnung modifiziert und um ein spezielles Restrukturierungsprogramm ergänzt (zu den einzelnen Elementen der aktuellen Zuckermarktordnung und den mit der Reform verbundenen drastischen Preissenkungen siehe unter „EU-Marktregelung“). 

Um den weniger wettbewerbsfähigen Rübenanbauern und Zuckerherstellern die Möglichkeit zu geben, freiwillig aus der Produktion auszuscheiden und die Erzeugung damit vorzugsweise in den weniger begünstigten Regionen der EU einzustellen bzw. zu reduzieren wurde auf eine lineare Quotenkürzung für alle Zucker erzeugenden Länder bewusst verzichtet und stattdessen eine freiwillige Quotenrückgabe ermöglicht. Die Finanzierung des Restrukturierungsfonds erfolgte über eine von der Zuckerindustrie während der ersten drei Jahre der Reform zu zahlende Abgabe. Diejenigen Unternehmen, die ihre Erzeugung ganz oder teilweise einstellten, erhielten eine Entschädigungszahlung aus dem Fonds. Die Unternehmen waren im Gegenzug verpflichtet, ihre Produktionsanlagen ganz oder teilweise abzubauen und Sozialpläne für die betroffenen Arbeitnehmer aufzustellen. Auch die Rübenanbauer erhielten für die mit der Quotenrückgabe verbundenen Verluste eine Entschädigung.

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Ergebnisse der Reform

Die von der Kommission als Zielgröße genannte Quotenrückgabe in Höhe von 6 Millionen Tonnen wurde durch freiwillige Rückgaben an den Restrukturierungsfonds in den Wirtschaftsjahren 2006/2007 bis 2009/2010 nahezu vollständig erreicht. Als Ergebnis der Quotenrückgabe verringerte sich die Zahl der Zucker erzeugenden Länder innerhalb der Europäischen Union von 23 auf 18. Die Produktion wurde in Bulgarien, Irland, Lettland, Portugal und Slowenien vollständig eingestellt. In Finnland, der Slowakei, Ungarn, Italien, Spanien und Griechenland betrug die Quotenrückgabe zwischen 45 und 74 Prozent, während sich die übrigen Länder mit Rückgaben zwischen 14 und 24 Prozent am Prozess beteiligten. Mehr als 75 Prozent der Produktion erfolgen nach Abschluss der Restrukturierung in Frankreich, Deutschland, Polen, Großbritannien, den Niederlanden und Belgien.

 

Entwicklung des Restrukturierungsfonds
- in t -


Quote 2006ZusatzquoteQuotenrückgabeab 2009/10

Z u c k e r

Belgien

819 812

62 489

206 066

23 % 676 235
Bulgarien

4 752

0

4 752

100 % 0
Dänemark

420 746

31 720

80 083

18 % 372 383
Deutschland

3 416 896

238 560

757 200

21 % 2 898 256
Finnland

146 087

0

65 088

45 % 80 999
Frankreich
- Mutterland

3 288 747

351 695

683 655

19 % 2 956 787
- DOM 480 245 0 0 0 % 480 245
Griechenland 317 502 0 158 800 50 % 158 702
Großbritannien 1 138 627 82 847 165 000 14 % 1 056 474
Irland 199 260 0 199 260 100 % 0
Italien 1 557 443 0 1 049 064 67 % 508 379
Lettland 66 505 0 66 505 100 % 0
Litauen 103  010 8 000 20 758 19 % 90 252
Niederlande 864 560 66 875 126 547 14 % 804 888
Österreich 387 326 18 486 54 785 14 % 351 027
Polen 1 671 926 100 551 366 869 21 % 1 405 608
Portugal
- Kontinent 69 718 0 69 718 100 % 0
- Azoren 9 953 0 0 0 % 9 953
Rumänien 109 164 0 4 475 4 % 104 689
Schweden 368 262 17 722 92 798 24 % 293 186
Slowakei 207 432 8 605 103 717 48 % 112 320
Slowenien 52 973 0 52 973 100 % 0
Spanien 996 961 0 498 481 50 % 498 480
Tschechien 454 862 20 070 102 473 22 % 372 459
Ungarn 401 684 5 000 301 264 74 % 105 420
Gesamt EU 27 17 554 453 1 012 620 5 230 331 28 % 13 336 742
Gesamt EU 25 17 440 537




I s o g l u k o s e
Belgien 71 592 42 988 0 0 % 114 580
Bulgarien 56 063 33 135 0 0 % 89 198
Deutschland 35 389 21 249 0 0 % 56 638
Finnland 11 846 7 128 19 000 100 % 0
Frankreich 19 846 7 818 27 664 100 % 0
Griechenland 12 893 7 743 20 636 100 % 0
Großbritannien 27 237 16 355 43 592 100 % 0
Italien 20 302 12 191 0 0 % 32 493
Niederlande 9 099 5 464 14 563 100 % 0
Polen 26 781 16 080 0 0 % 42 861
Portugal 9 917 5 954 3 371 21 % 12 500
Slowakei 42 547 25 548 0 0 % 68 095
Spanien 82 579 48 844 77 613 59 % 53 810
Ungarn 137 627 82 639 0 0 % 220 266
Gesamt EU 27 573 725 339 034 222 318 24 % 690 441
Geamt EU 25 507 681 299 999
I n u l i n s i r u  p
Belgien 215 247 - 215 247 100 % 0
Frankreich 24 521 - 24 521 100 % 0
Niederlande 80 950 - 80 950 100 % 0
Gesamt EU 27 320 718 - 320 718 100 % 0
 
Insgesamt EU 27 18 448 896 1 351 654 5 773 367 29 % 14 027 183

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