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Einfuhrverpflichtungen der EU - Europa wird zum Nettoimporteur

Während die Europäische Union vor der Reform rund ein Viertel ihrer Erzeugung exportieren konnte, beträgt ihr Selbstversorgungsgrad gemessen an der Quotenzuckererzeugung nach Abschluss der Restrukturierung nur noch rund 85 Prozent. Rund ein Fünftel des Gemeinschaftsverbrauchs wird aus Einfuhren gedeckt. Die EU ist somit durch die Reform der Zuckermarktordnung zum Nettoimporteur von Zucker geworden.

 

Zuckereinfuhren

Zuckerimporte in die Europäische Union haben eine lange Tradition. An erster Stelle sind hier die Einfuhren aus den so genannten AKP-Staaten zu nennen. Diese belaufen sich auf rund 1,4 Mio. Tonnen pro Jahr. Importkontingente existieren darüber hinaus für Einfuhren aus Brasilien und Kuba sowie für die Balkanstaaten. Mit der Alles-außer-Waffen-Initiative wurde der Markt ab 2000 zusätzlich für die Gruppe der ärmsten Länder (Least developped countries) geöffnet. Diese verfügen nach dem Auslaufen der Übergangsmaßnahmen seit dem Wirtschaftsjahr 2009/2010 über einen quoten- und zollfreien Marktzugang zur EU. Die jährlichen Gesamteinfuhren belaufen sich auf rund 3,5 Mio. t. Diese Menge setzt sich wie folgt zusammen:

Zuckereinfuhren in die Europäischen Union
 

HerkunftArt des MarktzugangMenge / Zeitraum

Wirtschaftpartnerschaftsabkommen
(ehemalige AKP-Staaten)

Freier Marktzugang mit Schutzklausel Keine Mengenbegrenzung
(Schutzklausel ab 1,6 Mio. t für AKP-Staaten, die keine LDC-Staaten sind;
3,5 Mio. t für alle AKP-Staaten) 
Alles-außer-Waffen-Initiative
(LDC-Staaten)
Freier Marktzugang Keine Mengenbegrenzung
Balkan Einfuhrkontinget 380 000 t
Australien, Brasilien, Kuba u.a. Einfuhrkontigent mit vermindertem Zollsatz 666 921 t
Moldavien Einfuhrkontingent 26 000 t (2010/11)
34 000 t (ab 2011/12) 
Indien Einfuhrkontingent 10 000 t

AKP-Staaten = Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks
LDC-Staaten = Last Developed Countries (Die am wenigsten entwickelten Länder) 

 

Ausfuhren der EU – Ein unverzichtbarer Bestandteil für einen stabilen Markt

Zur Zeit sind die gestützten Ausfuhren von Zucker in unverändertem Zustand durch die von der EU im Rahmen des GATT eingegangenen Exportverpflichtungen auf 1,34 Mio. t pro Jahr begrenzt. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der Begrenzung ist allerdings nur solange gegeben wie Zuckerexporte nach den Kriterien des WTO-Zuckerpanels als gestützt angesehen werden. Im Zuckerwirtschaftsjahr 2009/2010 war diese Voraussetzung aufgrund des gestiegenen Weltmarktpreisniveaus über einen längeren Zeitraum nicht mehr gegeben, so dass die Europäische Kommission für dieses Jahr ein zusätzliches und befristetes Ausfuhrkontingent in Höhe von 500.000 t eröffnete.

 

EU-Marktbilanz

Die Versorgungsbilanz des EU-Marktes hat sich seit der Reform der Zuckermarktordnung grundlegend verändert. Rund 15 Prozent des für den Nahrungsmittelbereich benötigten Zuckers werden durch Einfuhren gedeckt. Die jährlichen Importe sind auf rund 3,5 Mio. t gestiegen, während die Quotenzuckererzeugung von 17,4 auf 13,3 Mio. t verringert wurde.