| Kommissionsvorschlag gefährdet Versorgungssicherheit |
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Stellungnahme der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker zum Kommissionsvorschlag zur Abschaffung der Zuckermarktordnung Bonn, 12.10.2011 – „Mit ihrem Vorschlag, die Kernelemente der Zuckermarktordnung nur noch bis zum 30. September 2015 beizubehalten, riskiert die EU-Kommission einen weiteren Rückgang der Zuckererzeugung aus Rüben und steigende Volatilität auf dem EU-Zuckermarkt“, so der Vorsitzende der WVZ. „Die jetzige Zuckermarktordnung ist Garant für ein hohes Maß an Versorgungssicherheit. Sie erlaubt es, effektiv und flexibel sowohl auf Überschuss- als auch auf Knappheitssituationen zu reagieren.“ Darauf hat der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, Dr. Hans-Jörg Gebhard, in einer Stellungnahme der WVZ zu den Kommissionsvorschlägen zur Weiterentwicklung der EU-Agrarpolitik hingewiesen. Weder das zugrundeliegende Impact Assessment noch der Kommissionsvorschlag selbst lieferten eine stichhaltige Begründung für die Abschaffung dieser Regelung. Die Entwicklungen der letzten zwei Jahre auf dem internationalen Zuckermarkt hätten gezeigt, wie wichtig ein ausreichender Selbstversorgungsgrad gerade in einer zunehmend globalisierten Welt ist. Das bestehende Mengenmanagement sei deshalb in Verbindung mit den Rübenmindestpreisen weiterhin ein unverzichtbares Instrument. Die Beibehaltung der Quotenregelung in ihrer jetzigen Ausgestaltung mit nationalen Quoten entspreche zudem den Zielen der Kommission für einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und einer ausgewogenen regionalen Entwicklung. Sie verhindere die unerwünschte Konzentration auf einige wenige Standorte sowie unnötige Foodmiles. Gemäß den Berechnungen der Kommission würden die Rübenpreise bis 2020 im Vergleich mit 2009/10 um rund 20 % sinken. Schon diese Entwicklung mache den von der Kommission erwarteten Anstieg der EU-Erzeugung mehr als fraglich, zumal mit der Reform von 2006 bereits eine Senkung der Rübenmindestpreise um rund 40 % erfolgt ist, was den Rübenanbau in vielen Regionen in Frage stellt. Diese Vorschläge der Kommission beruhten ganz offensichtlich auf einem Rechenmodell, dessen Annahmen und Ergebnisse nicht plausibel seien. Die dort diskutierten Optionen lägen hinsichtlich der errechneten Wirkungen auf die künftige EU-Produktion sowie die Rüben- und Zuckerpreise derart eng beieinander, dass die Entscheidung der Kommission, ausgerechnet den risikoreichsten Weg zu beschreiten, absolut nicht nachvollzogen werden könne. Ein Verzicht auf das bisherige Instrumentarium würde den von der Kommission erwarteten generellen Anstieg der Preisvolatilität – ausgelöst durch die zunehmenden Wechselwirkungen zwischen den globalen Rohstoff- und Finanzmärkten sowie durch klimatische Effekte – noch verstärken. Die stabilisierende Wirkung des Quotensystems bei Zucker würde komplett entfallen. Bei Aufgabe der Produktionsquoten für Zucker und Isoglukose würde die Volatilität auf den internationalen Märkten für agrarische Rohstoffe sowie den Energie- und Finanzmärkten voll auf die europäischen Verbraucher sowie die Rüben- und Zuckererzeuger durchschlagen. Die Zuckerwirtschaft unterstreicht daher im Interesse der Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Rüben- und Zuckererzeugung und der Versorgungssicherheit für die europäischen Verbraucher die Notwendigkeit zur Fortsetzung des gegenwärtigen zuckerpolitischen Instrumentariums bis mindestens 2020. Sie steht damit in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom Juni 2011.
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