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Lärmschutz
Ein weiteres Ziel im Interesse des Verbraucherschutzes ist die konsequente Reduzierung von Geräuschemissionen. Besondere Bedeutung haben Maßnahmen wie Kapselungen oder das Errichten von Lärmschutzwänden dort, wo Wohngebiete an die bestehenden Fabriken herangewachsen sind. Zudem wird bereits bei der Anschaffung neuer Maschinen und Apparate konsequent auf lärmminimierte Aggregate geachtet. Diese Vorkehrungen kommen auch den Mitarbeitern in den Betriebsstätten zugute. Bei allen Anstrengungen steht grundsätzlich die Lärmvermeidung im Vordergrund. Die Eindämmung von Lärm erfolgt als ergänzender Schritt.
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