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Vertragsbindung ermöglicht Monitoring, Evaluierung und Dokumentation
Seit mehr als 30 Jahren besteht im Rahmen der Zuckermarktordnung die Verpflichtung zu einer vertraglichen Bindung zwischen Rübenanbauern und Zuckerindustrie. Dadurch ist eine straffe, transparente und überprüfbare Organisationsform entstanden. Diese gewährleistet durch die Preis- und Absatzgarantie die erforderliche Planungsgrundlage und -sicherheit für die Rübenanbauer.
Die enge Verknüpfung der Bereiche Anbau und Verarbeitung bildet darüber hinaus auch die Voraussetzung, um die biologischen und organisatorischen Vorteile für die Entwicklung einer transparenten Erzeugungsweise zu nutzen:
- Der Zuckerrübenanbau erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer vertraglichen Regelung zwischen Zuckerfabrik und Landwirt und ermöglicht einen flächendeckenden Rückschluss auf die Produktionstechnik.
- Die Qualität der Zuckerrübe wird routinemäßig mit identischer Analytik auf chemische Parameter untersucht.
- Das Sortenversuchswesen ist bundeseinheitlich unter Einbeziehung der Wertprüfung des Bundessortenamtes organisiert.
- Über die Beratung und Einführung von Sorten entscheiden Rübenanbauerverbände und Zuckerindustrie gemeinsam; dadurch wird eine breite Meinungsbildung gewährleistet.
Forschungs- und Beratungsstrukturen rund um die Zuckerrübe
Um wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in die Praxis zu tragen, bedarf es eines zügigen Wissenstransfers und umfassender, effizienter Beratungsstrukturen. Im Bereich der Zuckerrübe wird die notwendige Forschung sowohl von Institutionen des Bundes und der Länder als auch von Universitäten und dem Institut für Zuckerrübenforschung durchgeführt.
Die Beratung für den Zuckerrübenanbau erfolgt in Deutschland durch staatliche Institutionen, private Beratungsunternehmen und mit langer Tradition durch die Zuckerwirtschaft (Rübenanbauerverbände und Zuckerindustrie) selbst. Im Bereich der Zuckerwirtschaft sind die Beratungsorganisationen regional gegliedert. Als Grundlage für die zuckerwirtschaftsinterne Beratung werden vom Koordinierungsausschuss am Institut für Zuckerrübenforschung bundesweit beratungsbezogene Feldversuche geplant und ausgewertet. Die Durchführung der Versuche erfolgt zumeist durch regionale Arbeitsgemeinschaften.
Im Rahmen des Integrierten Sortenprüfsystems sind das Bundessortenamt, die Beratungsdienststellen der Länder, die Rübenanbauerverbände, die Zuckerindustrie und die Züchter eingebunden. Die Beteiligung aller Institutionen bei Durchführung und Optimierung der Sortenprüfungen stellt sicher, dass auf Grundlage einer bundesweit abgestimmten Datenbasis eine regionalspezifische Beratung der Landwirte zur optimalen Sortenwahl erfolgt.
Die Einbindung neuester technischer Kommunikationsmöglichkeiten gewährleistet eine schnelle und interaktive Beratung der Landwirte z.B. zum Fungizideinsatz bei Blattfleckenkrankheiten. Ein Erfolgsbeispiel langjähriger und intensiver Beratung stellt die Zunahme der Mulchsaatflächen im Zuckerrübenanbau dar. Ein weiteres Beispiel ist die deutliche Verminderung der Stickstoffdüngung zu Zuckerrüben, die nicht nur durch umfangreiche Versuchstätigkeit vor Ort, sondern auch durch eine intensive Betreuung ermöglicht wurde.
Die Erfolge bundesweit organisierter Beratungsstrategien im Bereich der Zuckerrübe haben letztlich dazu geführt, dass sich der Anbau von Zuckerrüben heute nachhaltiger und umweltverträglicher gestaltet, ohne den Landwirten einen Einkommensverzicht abzuverlangen.
Eine fundierte und abgestimmte Beratung ist auch in Zukunft Garant für die Gestaltung eines umweltschonenden und nachhaltigen Zuckerrübenanbaus.

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