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Welthandelsorganisation (WTO)

Einhaltung der WTO-Verpflichtungen
Stand der Agrarverhandlungen
Liste der WTO-Mitglieder


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1. Einhaltung der WTO-Verpflichtungen

Im Rahmen des WTO-Abkommens hat sich die Europäische Union bei Zucker verpflichtet, die gestützten Exportmengen um 21 Prozent und die Exporterstattungen um 36 Prozent innerhalb von sechs Jahren zu reduzieren. Diese Senkungen wurden im Zeitraum 1995/96 bis 2000/01 durchgeführt.

Nach der EU-Erweiterung wurden die WTO-Obergrenzen für subventionierte Exporte neu berechnet. Somit wurden die neuen zulässigen Exporterstattungen von 499,1 Mio. Euro auf 513,9 Mio. Euro und die zulässigen subventionierten Exportmengen von 1,274 Mio. t auf 1,374 Mio. t für die EU-25 festgelegt. Diese neuen WTO-Obergrenzen sind ab dem 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

Verhandlungen über eine weitere Reduzierung der gestützten Exportmengen und der Exporterstattungen wurden im Januar 2002 aufgenommen. Bei der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 haben die WTO-Mitglieder ihre Bereitschaft erklärt, alle Formen von Exportförderung (u.a. die Exporterstattungen) bis spätestens 2013 abzuschaffen. Solange die WTO-Verhandlungen andauern, bleiben die WTO-Obergrenzen für subventionierte Zuckerexporte auf dem Niveau des ZWJ 2006/07 bestehen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die WTO-Obergrenzen sowie die tatsächliche subventionierte Exportmenge und die gezahlten Exporterstattungen vom ZWJ 1995/96 bis 2008/09.

Zuckerexporte der EU unter WTO-Bedingungen

Zulässige gestützte
Exportmengen
 
- Mio. t Ww -
Tatsächliche
subventionierte
Exportmengen
 
- Mio. t Ww -

Zulässige Export-erstattungen

- Mio. € -

Gezahlte
Export-erstattungen

- Mio. € -
Referenzwert
1986 - 1990
 


1,612


 

779,9

 
1995/96

1,556

0,856

733,1

379,0
1996/97

1,499

1,200

686,3

525,0
1997/98

1,443

1,699

639,5

779,0
1998/99
1,386
1,546

592,7

794,8
1999/2000
1,330
0,971

545,9

470,1
2000/01
1,274
0,882

499,1

372,7
2001/02
1,274
1,052

499,1

482,8
2002/03
1,274
0,600

499,1

292,5
2003/04
1,274
0,663

499,1

325,9
2004/05
1,274
1,130

499,1

466,9
2005/06
1,274

1,215

499,1

442,8

2006/07 1)
1,374

1,337

513,9

470,1

2007/08 1)
1,374

2)

513,9

2)

2008/09 1)
1,374
2)

513,9

2)

                  1) EU-25
                 2) Aktuelle Angaben liegen noch nicht vor.
           Quelle: WTO und BMELV

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2. Stand der Agrarverhandlungen

Die Doha-Entwicklungsrunde, die nach der Stadt Doha im Scheichtum Qatar benannt ist, wurde im November 2001 eröffnet. Ziel ist, den Welthandel weiterhin zu liberalisieren und die Entwicklungsländer besser in die Weltwirtschaft einzubinden. Diese Verhandlungsrunde sollte ursprünglich im Dezember 2005 beendet sein. Aufgrund schwieriger Verhandlungen vor allem bei Zollsenkungen für Industriegüter und landwirtschaftliche Produkte konnte der Termin Ende Dezember 2005 nicht eingehalten werden. Nachfolgend werden die wichtigsten Verhandlungsfortschritte zusammengefasst.

Rahmenvereinbarung vom August 2004

Am 1. August 2004 verabschiedeten die WTO-Mitglieder eine Rahmenvereinbarung für die Fortführung der Verhandlungen. Diese Vereinbarung betrifft die drei Verhandlungssäulen: Marktzugang, Exportwettbewerb und interne Stützung. Sie enthält weder ein Eckdatum für die Abschaffung aller Arten von Exportförderungen, noch eine präzise Formel für den Zollabbau, sondern lediglich Grundsätze für die nötigen weiteren Verhandlungen.

Zahlreiche technische Details – die so genannten Modalitäten – , wie z.B. genaue Formeln für den Zollabbau, Prozentsätze der Zollsenkungen, Anzahl und Behandlung der sensiblen Erzeugnisse sowie der Zeitplan für die Beseitigung der Exportsubventionen, blieben zunächst ungeklärt. Ziel war es, diese technischen Modalitäten bis zum Dezember 2005 konkret festzulegen. Somit sollten die Minister bei der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong vom 13. bis 18. Oktober 2005 diese Modalitäten verabschieden.

Um die Modalitäten zu klären, fanden in der zweiten Hälfte 2005 intensive Beratungen auf technischer sowie politischer Ebene statt. Diese Gespräche konzentrierten sich aber sehr schnell auf das Thema „Marktzugang“. Hierbei übten die Agrarexportländer erheblichen Druck auf die EU-Kommission aus, um eine stärkere Öffnung der EU-Märkte zu erreichen.

EU-Verhandlungsangebot von Oktober 2005

Nachdem die G-20 und die USA Mitte Oktober 2005 ein neues Verhandlungsangebot zum Marktzugang und zur internen Stützung vorgelegt hatten, reagierte die Kommission am 28. Oktober 2005 mit einem Gegenangebot. Das Gesamtangebot stellt die ausdrückliche Bedingung, dass die anderen WTO-Partner (vor allem Brasilien und Indien) auch auf die offensiven EU-Interessen (insbesondere Industriezölle und Dienstleistungen) eingehen.

Zum Marktzugang sind aus zuckerwirtschaftlicher Sicht folgende Punkte von Bedeutung:

  • Für das oberste Zollband (d.h. Produkte mit Zollsätzen > 90 Prozent), in dem sich Roh- und Weißzucker voraussichtlich befinden wird, schlägt die EU-Kommission eine Zollkürzung um 60 Prozent vor. In diesem Zollband kann ein WTO-Mitglied jedoch eine gewisse Anzahl von Produkten als sensibel betrachten (Selbstauswahl).
  • Für die sensiblen Produkte schlägt die EU-Kommission einen geringen Zollabbau zwischen 1/3 und 2/3 der Standardzollsenkung vor. Das würde eine Zollsenkung zwischen 20 und 40 Prozent für die ausgewählten sensiblen Produkte bedeuten. Im Gegenzug sollen die Importverpflichtungen erhöht werden. Die Importerhöhung soll im Verhältnis zur Abweichung von der Standardkürzung und auf Grundlage der derzeitigen Importe berechnet werden.
    Die Anzahl der sensiblen Produkte für ein WTO-Mitglied soll 8 Prozent der gesamten Tariflinien betragen. Das heißt, die EU könnte z. B. etwa 176 Tariflinien insgesamt als sensibel auswählen.

  • Die EU-Kommission schlägt die Beibehaltung der aktuellen speziellen Schutzklausel für die folgenden Produkte vor: Rindfleisch, Geflügel, Butter, Obst und Gemüse sowie Zucker.

Zum Thema Exportsubventionen zeigte sich die EU-Kommission mit ihrem Angebot bereit, die Exporterstattungen zu beseitigen, wenn die verzerrenden Exportkredite und Nahrungsmittelhilfen parallel abgeschafft werden. Die EU nannte kein Enddatum für das Auslaufen der Exporterstattungen.

Verhandlungsangebot der EU-Kommission zum Marktzugang vom 28. Oktober 2005

 

EU
(28. Oktober 2005)

1.

Zollkürzung im obersten Tarifband (in dem sich Zucker voraussichtlich befinden wird)

- 60 %
2.
Festsetzung einer Zollobergrenze für sämtliche Erzeugnisse
100 %
Gilt nicht für die sensiblen Produkte
3.
Sensible Produkte

- Anzahl

8 % der gesamten Tariflinien
- Zollkürzung
Abweichung zwischen 1/3 und 2/3 von Standardkürzung, d.h. Zollkürzung zwischen
- 20 % und - 40%  
- Erhöhung der Importquote
X % der derzeitigen Importquote, wobei keine vollständige Kompensation für die geringere Zollkürzung
4.
Spezielle Schutzklauseln
Beibehaltung

 

Ergebnisse der WTO-Ministerkonferenz vom Dezember 2005 in Hongkong

Bei der WTO-Ministerkonferenz konzentrierten sich die Gespräche auf die Landwirtschaft und insbesondere auf die Festlegung eines Enddatums für das Auslaufen der Exportstützungen.

Nach sechstägigen Beratungen verabschiedeten die Minister am 19. Dezember 2005 eine Erklärung. In dieser Erklärung sind aus zuckerwirtschaftlicher Sicht insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:  
1. Exportsubventionen

Die Minister haben entschieden, dass sämtliche Formen der Exportstützung parallel und bis zum Ende des Jahres 2013 abgebaut werden müssen. Die Zusage der EU erfolgte unter der festen Bedingung, dass alle Formen von Ausfuhrsubventionen – insbesondere Exportkredite, staatliche Handelsunternehmen und Nahrungsmittelhilfe – entweder zum gleichen Termin abgeschafft oder einer strengeren Disziplin unterworfen werden.
Die jährlichen Kürzungssätze für die Beseitigung der Exportsubventionen müssen noch verhandelt werden. Die Erklärung präzisiert lediglich, dass eine beträchtliche Reduzierung in der ersten Implementierungsphase des künftigen Agrarabkommens erreicht werden soll.

 

2. Marktzugang

Zum Marktzugang fanden in Hongkong technische Diskussionen statt, die aber zu keinen wesentlichen Ergebnissen führten. Die Ministererklärung legt lediglich fest, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse vier Bändern je nach der Höhe ihrer Zollsätze zugeordnet werden. Die Schwellenwerte für diese Zollbänder, die Zollsenkung sowie die Anzahl und Behandlung von sensiblen Produkten bleiben weiterhin offen.

 

3. Besondere Schutzklausel

Die Ministererklärung enthält nichts über die besondere Schutzklausel, da die Minister keinen Konsens erreicht haben.

 

4. Zoll- und quotenfreier Marktzugang für die LDC
In Hongkong haben die Minister der Industriestaaten beschlossen, den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) bis spätestens 2008 für mindestens 97 Prozent aller Tariflinien zoll- und quotenfreien Marktzugang einzuräumen.


Erster Kompromissvorschlag zur Landwirtschaft vom 17. Juli 2007

Nach monatelangen Beratungen übermittelte der Vorsitzende der Agrarverhandlungen den WTO-Mitgliedern einen ersten Kompromissvorschlag. Es handelt sich allerdings erst um eine Arbeitsgrundlage, die nach den gegenwärtigen Verhandlungen noch revidiert werden muss. Die für die Zuckerwirtschaft wichtigsten Eckpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Zollabau
    Für das oberste Zollband, in dem sich Zucker voraussichtlich befinden wird, sollen die Zollsätze zwischen 66 und 73 Prozent reduziert werden.

  • Sensible Produkte
    Jedes WTO-Mitglied kann allerdings eine gewisse Anzahl von landwirtschaftlichen Produkten als sensibel einstufen. Sie dürfen vier bis sechs Prozent der Tariflinien ausmachen. Die sensiblen Produkte unterliegen einer niedrigeren Zollsenkung. Sie darf um 1/3 oder 2/3 von der regulären Kürzung nach unten abweichen. Im Gegenzug sollen zusätzliche Importquoten für die ausgewählten sensiblen Produkte eingeräumt werden. Die Ausweitung der Importquote soll drei bis sechs Prozent des internen Verbrauches betragen.

  • Besondere Schutzklausel
    Hinsichtlich der besonderen Schutzklausel schlägt der Kompromisstext zwei Lösungen vor, entweder eine Abschaffung der besonderen Schutzklausel oder eine Fortführung, allerdings unter verschärften Bedingungen. Hierbei soll die besondere Schutzklausel nur auf wenige Zolllinien anwendbar sein und die resultierenden zusätzlichen Zollsätze sollen halbiert werden.

  • Exportsubventionen
    Die Exportsubventionen sollen bis zum Ende des Jahres 2013 abgebaut werden, wie in Hongkong bereits im Dezember 2005 vereinbart wurde.
Erwartungsgemäß wurde dieser Kompromissvorschlag von allen Seiten als nachbesserungsbedürftig kritisiert, allerdings von der breiten Mehrheit der WTO-Mitgliedstaaten als gute Ausgangsbasis für die weiteren erforderlichen Verhandlungen betrachtet. Seit September 2007 wurde auf Basis dieses Kompromissvorschlages intensiv verhandelt, um weitere Fortschritte zu erreichen. Die Fortschritte erlaubten dem Vorsitzenden der Agrarverhandlungen, revidierte Kompromissvorschläge erneut im Februar, Mai und Juli 2008 vorzulegen. Darin wurden die Zugeständnisse der WTO-Mitglieder festgeschrieben und Lösungsansätze für die noch offenen Fragen aufgenommen.


Scheitern des Ministerteffens von Genf im Juli 2008

Auf Einladung von WTO-Generaldirektor Lamy fand in Genf vom 21. bis zum 30. Juli 2008 ein Treffen von rund 40 Handelsministern statt. Ziel war, eine Einigung zum Abbau der Zollsätze und der Subventionen für landwirtschaftliche Produkte und Industriegüter zu erreichen. Für die Zuckerwirtschaft standen viele Schlüsselfragen auf der Tagesordnung dieses Ministertreffens, unter anderem die Höhe der Zollkürzung, die Fortführung der besonderen Schutzklausel sowie das Ausmaß des zusätzlichen Importkontingentes für den Fall, dass Zucker als sensibles Produkt eingeordnet wird.
Nach zehntägigen Verhandlungen endete das Ministertreffen allerdings ergebnislos. Auslöser des Scheiterns des Ministertreffens war ein unüberbrückbarer Gegensatz der Positionen zwischen Indien und den USA über die Ausgestaltung eines besonderen Schutzzollmechanismus für landwirtschaftliche Produkte in den Entwicklungsländern. Daneben bestanden jedoch auch bei der Liberalisierung der Märkte für Industriegüter Divergenzen zwischen den anwesenden Schwellenländern und Industriestaaten.


Revidierter Kompromissvorschlag zur Landwirtschaft vom 6. Dezember 2008

Im Herbst 2008 sind die Beratungen auf technischer Ebene in Genf wieder aufgenommen worden. Am 6. Dezember 2008 hat der Vorsitzende der Agrarverhandlungen überarbeitete Kompromissvorschläge zum Abbau der Zölle und der Subventionen vorgelegt. Diese berücksichtigen vor allem die im Laufe des Ministertreffens vom Juli 2008 erzielten Verhandlungsergebnisse. Allerdings bleiben Schlüsselfragen wie beispielsweise die Behandlung tropischer Produkte sowie die Frage der Präferenzerosion nach wie vor ungelöst.
Die für die Zuckerwirtschaft wichtigsten Elemente des Kompromissvorschlages:
  • Zollkürzung in dem auch Zucker betreffenden obersten Zollband um 70 Prozent.

  • Beibehaltung der besonderen Schutzklausel, allerdings für sieben Jahre und lediglich für ein Prozent der gesamten Zolllinien.
    Zur Erinnerung: die besondere Schutzklausel ermächtigt die EU, Zusatzzölle auf die Zuckerimporte zu erheben, wenn die Importmenge eine bestimmte Schwelle überschreitet oder der Importpreis eine bestimmte Schwelle unterschreitet.

  • Sensible Produkte: nach dem derzeitigen Verhandlungsstand sollen die Zollsätze für Zucker um 70 Prozent reduziert werden. Jedes WTO-Mitglied kann allerdings eine gewisse Anzahl von landwirtschaftlichen Produkten als sensibel einstufen. Wenn Zucker als sensibles Produkt eingeordnet wird, würde er einer niedrigeren Zollsenkung unterliegen, zwischen 23 Prozent und 47 Prozent. In diesem Fall soll aber eine zusätzliche Importquote eingeräumt werden. Diese würde bedeuten, dass die EU eine zusätzliche Importquote von etwa 700.000 t Zucker einräumen müsste.  

  • Der Höchstzollsatz für sämtliche landwirtschaftliche Produkte soll grundsätzlich auf 100 Prozent beschränkt werden. Ausnahmen von der Zollhöchstgrenze können erkauft werden, indem ein vermehrter Marktzugang durch eine Ausweitung der Importquote gewährt wird.  
Andere Schlüsselparameter für die Zuckerwirtschaft sind in dem letzten WTO-Kompromissvorschlag noch nicht gelöst. Strittige Punkte sind unter anderem die Behandlung tropischer Produkte sowie die Frage der Präferenzerosion.

  • Liste und Behandlung tropischer Produkte
    Die WTO-Mitglieder haben sich im August 2004 darauf geeinigt, eine weitgehende Liberalisierung des Handels mit tropischen Produkten zu erreichen. Es gibt aber bisher weder einen Konsens über die Definition tropischer Produkte noch über deren Behandlung.

    Der WTO-Kompromissvorschlag vom 8. Dezember 2008 enthält noch zwei Listen von tropischen Produkten: eine umfangreiche Liste, die unter anderem Zucker, zuckerkakaohaltige Mischungen sowie Ethylalkohol enthält und eine weniger umfangreiche Produktliste, die unter anderem Zucker sowie Ethylalkohol ausschließt.

    Die tropischen Produkte sollen einer Zollkürzung, je nach Optionen, zwischen 73 Prozent und 100 Prozent unterliegen.

  • Frage der Präferenzerosion
    Es wurde vereinbart, dass der Zollabbau für Produkte, die der Präferenzerosion unterliegen, innerhalb einer längeren oder späteren Frist durchgeführt wird. Der WTO-Kompromissvorschlag vom 8. Dezember 2008 enthält eine vorläufige Produktliste. Auf dieser Liste stehen unter anderem Rohrohrzucker und Weißzucker, was positiv für die Zuckerwirtschaft zu bewerten ist. In diesem Fall soll der Zollabbau um 70 Prozent nicht mehr innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren, sondern innerhalb eines längeren Zeitraumes zwischen 10 und 12 Jahren durchgeführt werden.  

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3. Liste der WTO-Mitglieder

  • Folgende 153 Länder waren mit Stand von Mai 2008 Mitglieder der WTO:

    Ägypten, Albanien, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Australien, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belgien, Belize, Benin, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, China, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Elfenbeinküste, Ecuador, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, El Salvador, Estland, Europäische Union, Fidschi, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Hongkong, Indien, Indonesien, Irland, Island, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Katar, Kenia, Kirgisien, Kolumbien, Republik Kongo, Demokratiche Republik Kongo, Korea, Kroatien, Kuba, Kuwait, Lesotho, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Malta, Makao, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Oman, Österreich, Pakistan, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Salomonen, Sambia, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Singapur, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, Südafrika, Surinam, Swasiland, Taiwan, Tansania, Tschad, Tschechische Republik, Thailand, Togo, Tonga, Trinidad und Tobago, Tunesien, Türkei, Uganda, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Republik und Zypern.

  • Folgende 29 Staaten haben um Aufnahme in die WTO gebeten:

    Afghanistan, Algerien, Andorra, Äquatorialguinea, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahamas, Belarus, Bhutan, Bosnien und Herzegowina, Iran, Irak, Jemen, Kasachstan, Komoren, Demokratische Volksrepublik Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Montenegro, Russische Föderation, Samoa, Sao Tomé und Principe, Serbien, Seychellen, Sudan, Tadschikistan, Usbekistan, und Vanuatu.



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