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Zucker: Umsetzung des EuGH-Urteils zur Produktionsabgabe stößt auf völliges Unverständnis der Branche

Bonn, 19. November 2009 – Die Entscheidung der EU-Kommission, der Zuckerwirtschaft nur einen Bruchteil der von ihr in den Jahren 2002 bis 2006 zu viel bzw. zu Unrecht erhobenen Produktionsabgaben wieder zu erstatten, trifft in der Branche auf völliges Unverständnis und Befremden. „Ich bin nicht nur enttäuscht, sondern zutiefst entsetzt, wie hier mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und nationaler Finanzgerichte umgegangen wird“ erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker, Hans-Jörg Gebhard. „Die Kommission hat eine enorme Phantasie an den Tag gelegt, um die ursprüngliche mehrheitliche Ablehnung ihres Vorschlags durch die Mitgliedstaaten im letzten Moment noch aufzubrechen. Wenn basierend auf diesem Modell der Kommission künftig nur noch danach entschieden wird, was für jeden einzelnen Mitgliedstaat finanziell vorteilhaft oder nachteilig ist, dann hat Brüssel dem europäischen Gedanken und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten einen Bärendienst erwiesen.“

Die Kommission hatte im September 2009, das heißt, erst 17 Monate nachdem der EuGH die Berechnung der Produktionsabgaben für die Zuckerwirtschaftsjahre 2002/03 bis 2005/06 als nicht konform mit den Regeln der Zuckermarktordnung beurteilt hat, einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der für die europäische Zuckerwirtschaft auf eine Rückerstattung von 10 Millionen Euro hinauslief. Dieser Vorschlag stieß sowohl bei der Zuckerwirtschaft als auch bei der Mehrzahl der Mitgliedstaaten auf Ablehnung: die Zuckerwirtschaft bezifferte die zu viel erhobenen Abgaben für diesen Zeitraum auf etwas mehr als 300 Millionen Euro, ein Dokument des schwedischen Ratsvorsitzenden errechnete einen Rückerstattungsbetrag von rund 295 Millionen Euro. Dieser Berechnung der Präsidentschaft stimmten in verschiedenen Ratsarbeitsgruppen und im Sonderausschuss Landwirtschaft zunächst 18 Mitgliedstaaten zu, das heißt, der Vorschlag des Vorsitzenden erreichte die notwendige Mehrheit. Nachdem die Kommission dann aber am 9. November überraschend ein Papier zirkulierte, das für jeden einzelnen Mitgliedstaat seinen Anteil an dieser Rückerstattung aufzeigte, wechselten 8 Mitgliedstaaten ihre Position zugunsten des Kommissionsvorschlags. Der Präsidentschaftsvorschlag hatte damit nicht mehr die notwendige Mehrheit. Die korrekte Berechnung und die sachgerechte Umsetzung der EuGH-Entscheidung scheiterten also letztlich an rein finanziellen Aspekten.

Nach Auffassung der Zuckerwirtschaft ist dies ein unglaublicher Vorgang, zumal in dem von der Zuckerwirtschaft selbst finanzierten Restrukturierungsfonds nach dessen Abschluss ein positiver Saldo von mehr als 600 Millionen Euro verbleibt. Gebhard hält daher auch den Argumentationspfad der Kommission über die Eigenmittel für völlig haltlos, schließlich hätten die von der Zuckerwirtschaft zu viel erhobenen Abgaben in der Vergangenheit auch zu einer entsprechenden Entlastung des EU-Haushaltes und der Mitgliedstaaten geführt. Da nach wie vor von der Zuckerwirtschaft außerdem jährlich 160 Millionen Euro an Produktionsabgaben erhoben werden, denen keinerlei zuckerspezifische Ausgaben der EU gegenüberstehen, habe man für dieses Vorgehen der Kommission absolut kein Verständnis. „Recht und Gerechtigkeit sollten in Europa nicht durch fragwürdige finanzielle Argumente der Kommission ausgehebelt werden“. Die Zuckerwirtschaft werde auch vor diesem Hintergrund erneut den Rechtsweg beschreiten.

Anerkennend äußerte sich der WVZ-Vorsitzende zur Haltung der Bundesregierung, die gemeinsam mit Frankreich und anderen Mitgliedstaaten nach seiner Kenntnis alles daran gesetzt habe, das EuGH-Urteil sachgerecht und ohne Einschränkungen umzusetzen.


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Kontakt:
Wirtschaftliche Vereinigung Zucker
Dr. Dieter Langendorf
Tel: 0228-2285-115
Fax: 0228-2285-102
Mail: langendorf@zuckerverbaende.de


 


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